Aktuelle Besuchsregelung

Liebe Patienten (m/w/d) und Besucher (m/w/d),

zum Schutz unserer Patienten und Mitarbeiter und gemäß der Corona Landesverordnung Baden-Württemberg müssen Besucher nachfolgenden Kriterien erfüllen.

Besuchskriterien

Für Besucher gilt neben der FFP2-Maskenpflicht die 3G-Regelung. Besucher benötigen daher:

  • eine Auffrisch-/Boosterimpfung ODER
  • eine abgeschlossene Impfserie: Erst- und Zweitimpfung, die mindestens 14 Tage und maximal drei Monate zurückliegt ODER
  • die Genesung von einer COVID-19-Erkrankung PLUS mindestens eine Impfung, die mindestens 14 Tage und maximal drei Monate zurückliegt ODER
  • einen Nachweis über einen negativen Antigen-Schnelltest (kein Selbsttest, nicht älter als 24 Stunden) oder PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden)

Ab dem 1. Lebensjahr müssen auch Kinder einen der genannten Nachweise erbringen.

  • Die Begleitung zur Geburt fällt unter die „3G (+) - Regelung“, allerdings kann die Begleitperson zur Geburt im Klinikum getestet werden.
  • Die Besuchsregelung von Intensivpatienten erfolgt nach individueller Absprache. In den Covid-Bereichen des Klinikums herrscht ein absolutes Besuchsverbot.
  • Die Angehörigen von sterbenden Patienten erhalten auch weiterhin eine Ausnahme von den aktuellen Regelungen und werden vom Klinikum entsprechend informiert.
  • Die Besuchszeiten sind Montag bis Sonntag jeweils von 11 bis 18 Uhr.

BITTE BEACHTEN SIE

  • Im gesamten Klinikum herrscht ununterbrochene FFP2-Maskenpflicht.

Wer diese Regelung missachtet, wird ohne Ermahnung des Hauses verwiesen und von weiteren Besuchen der Patienten ausgeschlossen. Bitte respektieren Sie diese Regel, nur so kann ein generelles Besuchsverbot verhindert werden.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an besuche@klhr.de

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