Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung sind für Situationen gedacht, in denen eine Person nicht mehr selbst bestimmt handeln kann. Mit einer Vorsorgevollmacht wird bestimmt, wer stattdessen in vermögensrechtlichen und nicht vermögensrechtlichen Angelegenheiten handeln darf. Hierbei gibt es jedoch sowohl medizinische als auch juristische Aspekte zu beachten. Wie man seine Lieben und sich selbst optimal absichert, darüber referieren, Dr. Sebastian Springer, Facharzt der Abteilung für Anästhesie, Intensivmedizin und Notfallmedizin sowie Dr. Julia Bochis, Notarin am 14. Januar um 18.30 Uhr, im großen Veranstaltungsraum des Klinikums Hochrhein (Kaiserstr. 93-101). Die Veranstaltung ist kostenlos, um Anmeldung unter kommunikation@klhr.de wird gebeten