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Ab Mittwoch, 1. März 2023 ist die Testpflicht vollständig aufgehoben.

Eine FFP2-Maskenpflicht gilt nach dem bundesweiten Infektionsschutzgesetz noch bis zum 7. April 2023 für ambulante Patienten, deren Begleitpersonen sowie Besucher. Kinder bis einschließlich fünf Jahre sind von der Maskenpflicht ausgenommen und tragen ab einem Alter von sechs Jahren einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz. Besucher werden gebeten, bei Anzeichen von Atemwegsinfekten auf einen Besuch des Klinikums zu verzichten. Besuche sind von 11 – 18 Uhr gestattet.

Angehörige von Notfallpatienten dürfen im Wartebereich der Notaufnahme warten – nicht jedoch der Behandlung bzw. Untersuchung beiwohnen. Besuche auf der Intensivstation erfolgen nach Absprache mit der Station.

 

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an besuche@klhr.de